Zum Verkauf gelangt eine vielseitig nutzbare Wohn- und Geschäftsliegenschaft in Ansfelden, die Gastronomie, Wohnen sowie großzügige Lager- und Nebenflächen unter einem Dach vereint. Mit einer Gesamtnutzfläche von über 470 m² bietet das Objekt eine interessante Kombination aus Eigennutzung, laufenden Mieteinnahmen und weiterem Entwicklungspotenzial.
Die Liegenschaft eignet sich insbesondere für Gastronomen, Unternehmer und Investoren, die einen eigenen Betriebsstandort mit zusätzlichen Wohn- und Vermietungsflächen verbinden möchten.
Gastronomie, Wohnen & zusätzliche Flächen
Im Erdgeschoss befindet sich ein bereits behördlich bewilligtes Gastronomielokal samt Inventar. Ergänzt wird dieser Bereich durch Wohn- und Aufenthaltsräume, die derzeit teilweise auch als Personalräume genutzt werden, sowie durch Sanitäranlagen und großzügige Lager-, Neben- und Nutzflächen. Für den seinerzeitigen Umbau von zwei Wohnungen zu einem Gastronomielokal liegen entsprechende Unterlagen, darunter Baubewilligung, Fertigstellungsanzeige und Stellplatzberechnung, vor.
Das Obergeschoss verfügt über insgesamt ca. 234 m² Wohnfläche, aufgeteilt auf vier Einheiten:
Top 8: ca. 83 m²
Top 7: ca. 56 m²
Top 6: ca. 48 m²
Top 5: ca. 47 m²
Ein Teil der Einheiten ist bereits vermietet und sorgt damit für bestehende Mieteinnahmen. Je nach zukünftiger Ausrichtung können weitere Flächen selbst genutzt oder einer Vermietung zugeführt werden.
Besonders vorteilhaft ist die Trennung zwischen Gastronomie- und Wohnbereich durch separate Eingänge. Dadurch können die unterschiedlichen Nutzungen weitgehend unabhängig voneinander erfolgen – ein wesentlicher Vorteil sowohl für Eigennutzer als auch für Anleger.
Über 470 m² Nutzfläche mit Entwicklungsmöglichkeiten
Neben den Gastronomie- und Wohnflächen stehen Lager-, Personal- und Nebenflächen zur Verfügung. Auf der Liegenschaft befinden sich außerdem ein Carport, mehrere KFZ-Stellplätze sowie eine Gartenhütte.
Das Grundstück ist vollständig umzäunt, wobei die Einfriedung Bestandteil der Liegenschaft ist.
Auch aus baulicher Sicht weist das Bestandsgebäude interessante Merkmale auf. Die massiven Außenwände bestehen aus Vollziegelmauerwerk mit einer Stärke von teilweise rund 90 cm. Ein Vollwärmeschutz ist derzeit nicht vorhanden.
Zusätzlich bietet das Dachgeschoss weiteres Entwicklungspotenzial und eröffnet – vorbehaltlich der behördlichen Genehmigungen und technischen Machbarkeit – interessante Möglichkeiten für einen künftigen Ausbau.
Bestehende Genehmigungen als wertvolle Grundlage
Positiv hervorzuheben ist insbesondere die bereits bestehende Bewilligung für das Gastronomielokal. Darüber hinaus liegen letztgenehmigte Baupläne, Unterlagen zu älteren Genehmigungsständen sowie Nachweise betreffend Carport und Gartenhütte vor. Die vorhandenen Altbestandspläne können auch für zukünftige Überlegungen und Projektentwicklungen eine wertvolle Grundlage darstellen.
Nach Auskunft der Gemeinde weist die Liegenschaft eine Bauland-Wohngebietswidmung auf und wird von keinem rechtswirksamen Bebauungsplan erfasst. Für zukünftige bauliche Veränderungen sind die geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie eine an die Umgebung angepasste Bauweise zu berücksichtigen.
Für Interessenten, die das vorhandene Potenzial weiter ausschöpfen möchten, besteht zudem bereits Kontakt zu einem Baumeister, der einen möglichen Umbau bzw. eine zukünftige Projektentwicklung fachlich begleiten kann.
Ein Objekt – unterschiedliche Möglichkeiten
Ob eigener Gastronomiebetrieb mit zusätzlichen Mieteinnahmen, vollständige Vermietung als Anlageobjekt oder ein weiterführendes Nutzungskonzept: Die vorhandene Gebäudestruktur eröffnet vielfältige Möglichkeiten.
Gerade die Kombination aus bewilligter Gastronomie, zusätzlichen Wohn- und Aufenthaltsräumen sowie umfangreichen Lager- und Nebenflächen im Erdgeschoss und rund 234 m² Wohnfläche im Obergeschoss macht diese Liegenschaft zu einem vielseitigen und interessanten Angebot für Eigennutzer und Investoren gleichermaßen.
Weiterführende oder alternative Nutzungen sowie bauliche Veränderungen sind selbstverständlich vorbehaltlich der Abstimmung mit der Gemeinde und den jeweils zuständigen Behörden sowie der erforderlichen Genehmigungenzu beurteilen.
Ein Energieausweis liegt derzeit noch nicht vor, wird jedoch nachgereicht.